Hallo zusammen!
Wenn man an die DDR denkt, kommen einem wahrscheinlich viele Dinge in den Sinn. Eines davon ist sicherlich die Frage, welche Reisefreiheiten DDR Bürger hatten. In diesem Artikel werden wir uns genau damit beschäftigen und dir genau erklären, wohin DDR Bürger reisen durften. Also, lass uns loslegen!
In der DDR durften DDR-Bürger nur in einige wenige sozialistische Länder reisen, wie z.B. nach Bulgarien, Rumänien, Ungarn, die CSSR und die Sowjetunion. Es gab auch einige andere Länder, in die man reisen durfte, aber nur mit einer Genehmigung der DDR-Regierung. Die meisten DDR-Bürger hatten nicht die Möglichkeit, ins Ausland zu reisen, weil es sehr schwierig und teuer war, die erforderlichen Genehmigungen zu bekommen.
Reisen aus der DDR: 3 Wege ins westliche Ausland
Seit dem Mauerbau im Jahr 1961 waren Reisen ins westliche Ausland für DDR-Bürgerinnen und -Bürger nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Der größte Teil der Bevölkerung durfte zu dieser Zeit nicht in den Westen reisen. Um dennoch das Land verlassen zu können, waren drei Kriterien hilfreich. Zum einen musste man das Rentenalter erreicht haben, zweitens konnte man für eine Dienstreise ausgewählt werden und drittens konnte man eine Genehmigung bekommen, wenn man eine „dringende Familienangelegenheit“ vorweisen konnte – etwa den runden Geburtstag eines engen Verwandten. In vielen Fällen konnten sich Menschen aus der DDR so auf den Weg ins westliche Ausland machen.
Verlassen der DDR vor dem Mauerbau: Preis der Freiheit
Menschen ohne Verwandte in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) hatten es schwer, in die West-Besatzungszone zu gelangen. Die DDR-Führung hatte Angst, dass die besten Köpfe das Land verlassen und für immer gehen würden. Dieser Zustand hielt bis zum Mauerbau in Berlin an. Bis dahin hatten mehrere Millionen Menschen die DDR verlassen. Die Mauer war ein Versuch, das Verlassen des Landes zu unterbinden und die Verbleibenden zu schützen. Doch der Preis war hoch: Gezähmte Freiheit und eine Einbahnstraße in Richtung Westen – mit nur sehr wenigen Ausnahmen.
Reisefreiheit in der DDR: Eingeschränkte Urlaubsreisen und Beobachtung
Keine Reisefreiheit – so sah es in der DDR aus. In der ehemaligen DDR durften die Bürger nicht einfach mal eben in den Westen reisen, wann und wohin sie wollten. Stattdessen mussten sie sich im Vorfeld auf eine Urlaubsreise in einige der Ostblockländer bewerben und bekamen dann im besten Fall eine Genehmigung. Dazu kam, dass die Reisenden ohne Pass und Visum nur in die Tschechoslowakei reisen durften. Es war also schwierig, das Land zu verlassen und einige wenige hatten die Möglichkeit, sich ins „nichtsozialistische Ausland“ aufzumachen. Doch die meisten Menschen konnten die DDR nur als Tourist besuchen und hatten dabei ständig das Gefühl, beobachtet zu werden.
DDR-Bürger und das unerreichbare Ziel Jugoslawien
Für viele DDR-Bürger war Jugoslawien weitestgehend tabu: Der Eiserne Vorhang stand noch vor der Grenze des sozialistischen Bruderstaats und eine private Reise nach Jugoslawien war für die meisten Bürger aus der DDR nicht möglich. Nur wenige, „ausgesuchte“ Personen durften die Grenze überqueren. Aus diesem Grund war das Land für die meisten DDR-Bürger ein unerreichbares Ziel. Doch trotz des Eisernen Vorhangs konnten sie durch Filme und Zeitschriften einen Einblick in das Leben der Jugoslawen erhalten.
24. Dezember 1989: Friedliche Einheit Deutschlands & Europas
Am 24. Dezember 1989 wurde die neue „Verordnung über Reisen von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland und Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) in und durch die Deutsche Demokratische Republik“ in Kraft gesetzt. Dadurch hatten deutsche Staatsbürger die Möglichkeit, ohne Visum und ohne Zwangsumtausch in die DDR einzureisen. Dies war ein wichtiger Schritt hin zu mehr Freizügigkeit und dem Abbau von Grenzen zwischen Ost und West. Ab diesem Tag konnten Menschen aus beiden Seiten der Mauer ihre Familie und Freunde besuchen und zu einer Einheit Deutschlands beitragen. Das war ein großer Tag für Deutschland und ein Schritt in Richtung eines vereinten und friedlichen Europas.
DDR-Verordnung zur Familien-Zusammenführung 1983
Im September 1983 kam die „Verordnung zur Regelung von Fragen der Familien-Zusammenführung“ in Kraft. Damit durften Rentner oder Invalide sowie Personen, die Verwandte ersten Grades im Westen hatten, einen Antrag auf Ausreise stellen. Alle anderen, die einen solchen Antrag einreichten, handelten aus Sicht der DDR-Behörden rechtswidrig. Es gab jedoch auch Menschen, die trotzdem versuchten, die DDR zu verlassen. Viele von ihnen wurden festgenommen und erhielten eine Geld- oder Haftstrafe. Manchen gelang es jedoch, aus dem Staat zu fliehen und in Freiheit zu leben.
Das DDR-Passgesetz von 1957: § 8 und die Republikflucht
Das Passgesetz von 1957 wurde durch § 8 verschärft, um jede unerlaubte Ausreise aus der DDR (Republikflucht) zu ahnden. Wer es wagte, ohne Erlaubnis das Land zu verlassen, wurde mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Dieses Gesetz ermöglichte es den DDR-Behörden, die Bürger daran zu hindern, ohne ausreichenden Grund die DDR zu verlassen und so eine unerlaubte Ausreise zu verhindern. Auch wenn es für die Flüchtenden schwerwiegende Konsequenzen hatte, war es für die DDR ein notwendiges Mittel, um die Sicherheit im Land zu gewährleisten.
Mind. 15 Tage Urlaub für DDR Werktätige ab 1965
Du hast Anspruch auf mindestens 15 Tage Urlaub, wenn du in der DDR als Werktätiger gearbeitet hast. Dies galt ab 1965, als die Fünf-Tage-Woche eingeführt wurde. Zu dieser Zeit hatten Arbeitnehmer ein Recht auf Erholung und Entspannung, und die Regierung wollte sicherstellen, dass alle Werktätigen dazu in der Lage waren. Um dies zu erreichen, wurde die Fünf-Tage-Woche eingeführt, sodass sie nicht nur ihren regulären Job erledigen konnten, sondern auch einen Tag in der Woche zur Erholung hatten. Mit der Einführung der Fünf-Tage-Woche hatten die Arbeitnehmer auch Anspruch auf mindestens 15 Tage Urlaub pro Jahr, abhängig von ihrer Position. Diese Urlaubstage konnten entweder in einem Stück genommen werden oder über das Jahr verteilt.
Sozialer Staat DDR: Warum Wohnungen heute noch renoviert werden müssen
Außerdem verstand sich die DDR als ein rundum sozialer Staat, was bedeutete, dass die Mieten für die Menschen niedrig gehalten wurden. Dadurch blieben sie während der gesamten Zeit des Bestehens der DDR unverändert. Doch da sie nicht einmal die Kosten für Reparaturen deckten, fehlte das Geld für die Renovierung alter Wohnungen oder Häuser. So kam es, dass viele Wohnungen schon bald in einem sehr schlechten Zustand waren und kaum noch bewohnbar waren. Auch heute noch sind die meisten Wohnungen in der DDR nicht auf dem neuesten Stand.
Recht auf Urlaub: DDR-Gesetzgebung seit 1961
Du hast ein Recht auf Urlaub! Das stand schon 1961 in der Verfassung der DDR und im Gesetzbuch der Arbeit der DDR fest. Damals standen Dir als Werktätigem 12 Tage Urlaub im Jahr zu. In den folgenden Jahren wurde der Anspruch auf Urlaub kontinuierlich erhöht. 1975 konntest Du Dich schon über 18 Tage Urlaub im Jahr freuen. Bis heute ist es ein wichtiges Anliegen, Dir als Arbeitnehmer eine Auszeit zu gönnen und Dich zu entspannen.
Erfahre mehr über die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen & Autobahnen seit 1811
Du wolltest immer schon mal wissen, wie schnell man früher auf Landstraßen und Autobahnen fahren durfte? Damals war die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen auf 80 km/h begrenzt und auf Autobahnen durfte man höchstens 100 km/h fahren. Allerdings wurde häufig schneller unterwegs gewesen, als es laut Gesetz erlaubt war – schon seit dem Jahr 1811.
Grenzübergangsstellen in der DDR: Kontrollierter Grenzverkehr
Die Grenzübergangsstellen, auch GüSt oder GÜSt genannt, waren in der DDR dazu da, den kontrollierten Grenzverkehr zu ermöglichen. Sie wurden stets streng überwacht und waren an jeder Stelle der innerdeutschen Grenze zu finden. Diese GüSts dienten den DDR-Bürgern dazu, die andere Seite der Mauer zu erreichen. Dort konnten sie dann ihren Alltag erledigen, zum Beispiel Einkäufe machen oder Besuche machen. Wenn sie jedoch die Grenze zurück überqueren wollten, mussten sie ihre Papiere vorzeigen und durchliefen eine strengen Kontrollen. Erst dann durften sie die GüSt passieren.
Berliner Mauer: Erfahre mehr über Visa & Mehrfachberechtigungsschein
Du hast vielleicht schon mal gehört, dass es einmal eine Grenze zwischen Ost- und West-Berlin gab. West-Berliner, die in den Osten reisen wollten, mussten ein Visum beantragen. Dieses wurde entweder als Tagesvisum oder als Mehrfachberechtigungsschein ausgestellt. Der Mehrfachberechtigungsschein konnte für bis zu neun Visa beantragt werden. Allerdings musste man für jede Reise ein neues Visum beantragen, das dann jeweils für einen bestimmten Zeitraum gültig war.
Wie die DDR die wirtschaftliche Lage verbessern kann
Die DDR befindet sich auf einem wirtschaftlichen Abstieg. Die Schulden der Bevölkerung steigen und die Produktivität sinkt. Dadurch leiden die Menschen unter Mangel und Einschränkungen ihrer Freiheiten. Die Unzufriedenheit wächst stetig.
Die DDR hat nun eine schwere Aufgabe vor sich. Es müssen Wege gefunden werden, die wirtschaftliche Lage zu verbessern, damit die Menschen wieder mehr Freiräume erhalten. Dafür ist es notwendig, neue Wege einzuschlagen und die Wirtschaft der DDR auf ein neues Fundament zu stellen. Nur so kann es gelingen, die Freiheiten der Menschen in der DDR wieder zu stärken und eine wirtschaftlich stabile Zukunft zu schaffen.
Willy Brandt legt Grundstein für deutsch-deutsche Annäherung
Der damalige Pressechef und Brandt-Vertraute Egon Bahr brachte die deutsche Aussöhnung im Jahr 1963 auf eine einprägsame Formel: „Wandel durch Annäherung“. Mit dieser Idee hatte Brandt den Grundstein für die deutsch-deutsche Annäherung gelegt. Diese Idee führte dazu, dass zum Jahreswechsel 1963/1964 ungefähr 700.000 Menschen aus dem Westen Deutschlands rund 1,2 Millionen Besuche in Ost-Berlin machten. Somit konnte sich die Bevölkerung beider Teile Deutschlands wieder annähern und eine neue Ära der deutschen Aussöhnung eingeleitet werden.
Erinnerungen an die DDR: Wie die Wiedervereinigung Deutschland veränderte
Du hast schon mal etwas von der DDR gehört? 1949 wurde sie aus der sowjetischen Besatzungszone gegründet. Damals war der östliche Teil Deutschlands unter der Verwaltung der Sowjetunion. Die DDR umfasste die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die DDR dauerte bis zum 9. November 1989, als die Mauer zu Fall kam und die Wiedervereinigung zwischen Ost und West Deutschland stattfand. Heute erinnern noch viele Bräuche und Gepflogenheiten an die DDR-Zeit.
SED-Regime verschärfte Grenzen zur BRD: Fluchtbewegung stoppen
Das SED-Regime reagierte auf die wachsende Fluchtbewegung nach 1952 mit drastischen Maßnahmen: Um die Grenze zur Bundesrepublik zu verschärfen, wurde sie auf einer Länge von 1378 Kilometern mit Stacheldraht und Minen gesichert. Die Regierung versuchte auf diese Weise, den Menschen jegliche Möglichkeit zu nehmen, die DDR zu verlassen. Doch die Fluchtbewegung nahm weiter zu, sodass schließlich im Jahr 1961 die Berliner Mauer errichtet wurde, um die Abwanderung zu stoppen. Es war eine harte Zeit für alle Bürger der DDR. Viele von ihnen hatten Angst, dass sie unter den Einschränkungen und Unterdrückungen des Regimes leiden mussten und versuchten deshalb, ihr Glück in der Bundesrepublik zu finden. Sie riskierten ihr Leben, um die DDR zu verlassen.
DDR 1976: Arbeitszeiten für Drei- und Zweischichtbeschäftigte
In der DDR wurde 1976 die Arbeitszeit für alle Beschäftigten, die im Dreischichtsystem arbeiten, auf 40 Stunden pro Woche festgesetzt. Beschäftigte, die im Zweischichtsystem tätig waren, hatten eine 42-Stunden-Woche zu absolvieren. Auch Jugendliche unter 16 Jahren mussten mit 42 Stunden pro Woche rechnen. Aufgrund neuer Vorgaben der Regierung wurden diese Arbeitszeiten regelmäßig kontrolliert. Dadurch sollten ein gerechter Umgang mit den Beschäftigten und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt werden.
1966: 5-Tage-Woche für alle in Deutschland
1966 kam es zur Einführung der 5-Tage-Woche, sodass jeder zweite Samstag nun arbeitsfrei war. Am 3. Mai 1967 wurde der Ministerratsbeschluss beschlossen, der die 5-Tage-Woche ab Sommer 1967 für alle Wochen festlegte. Damit war die Reduzierung der Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche für viele Menschen in der Bundesrepublik Deutschland endlich Realität. Dies ermöglichte einen Ausgleich zwischen Beruf und Freizeit, wodurch mehr Zeit für Familie, Freunde und Hobbys blieb. Außerdem ermöglichte es vielen Menschen, ihren Beruf besser mit ihren persönlichen Interessen in Einklang zu bringen.
Zusammenfassung
In der DDR durften Bürger nicht viel Verkehr haben. Sie durften nur in ein paar sozialistische Staaten reisen, sowie nach West-Berlin. Innerhalb der DDR durften sie sich frei bewegen. Aber es gab auch Einschränkungen, wie z.B. ein Visum, dass man für eine Reise nach West-Berlin beantragen musste.
Fazit: Aus dieser Untersuchung geht hervor, dass DDR-Bürger nur begrenzte Reiseziele hatten. Es war schwierig, in andere Länder zu reisen, und die meisten Reisen führten innerhalb des Landes. Diese Beschränkungen haben es den Menschen schwer gemacht, ihre Freiheit auszuleben und ihre Familien zu besuchen. Du siehst also, dass DDR-Bürger nur eine begrenzte Wahl bei der Auswahl ihrer Reiseziele hatten.